E-Rezept verpflichtend eingeführt
Das E-Rezept wurde zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt und gilt für verschreibungspflichtige Medikamente. Es soll unnötige Wege zur Arztpraxis vermeiden und den Patientinnen und Patienten einen höheren Komfort bieten. So können Folgerezepte ohne eine erneute Vorstellung in der Praxis ausgestellt werden und es sind keine rosafarbenen Papierrezepte (Muster 16-Formular) mit händischen Unterschriften der Ärztinnen und Ärzte mehr notwendig.
Für Patientinnen und Patienten, genauso wie für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen bedeutet die Umstellung mehr Komfort zum Beispiel durch weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem aber durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte, App oder weiterhin mit einem Papierausdruck.
Die Pflegebevollmächtigte begrüßt diese Verfahrensvereinfachung und Stärkung der Digitalisierung. Aber klar war auch: Im Zuge der Einführung kann es punktuell zu neuen Herausforderungen kommen. Sei es aufgrund von technischen Problemen oder schlicht wegen der neuen Verfahrensabläufe.
Dies trifft auch auf einige stationäre Pflegeeinrichtungen zu, da hier zum Teil noch kein Telematikinfrastruktur-Anschluss (TI) besteht. In jedem Fall kann die Arztpraxis auch neben einem E-Rezept einen Papierausdruck ausstellen. Dieser kann dann ähnlich dem bisherigen Muster 16-Formulars abgeholt oder übermittelt werden.
So ist eine Versorgung der Patientinnen und Patienten zu jeder Zeit gesichert. Selbstverständlich wird die neue Umsetzung engmaschig und aufmerksam begleitet.